Publications FOSC

02.06.2025 / (1006345691) : Télécharger PDF

Comptek Informatik AG in Liquidation, in Menzingen, CHE-105.581.958, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 102 vom 31.05.2021, Publ. 1005198094). Das Konkursverfahren wurde mit Entscheid des Einzelrichters am Kantonsgericht Zug vom 26.05.2025 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

19.11.2021 / Etat de collocation et inventaire (0000023240) : Télécharger PDF

Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

31.05.2021 / Changement de capital (1005198094) : Télécharger PDF

Comptek Informatik AG in Liquidation, in Menzingen, CHE-105.581.958, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 26 vom 07.02.2019, Publ. 1004560912). Aktien neu: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00]. Die Inhaberaktien sind am 01.05.2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden; die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.

22.02.2019 / Publication de faillite/appel aux créanciers (0000003336) : Télécharger PDF

Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Anmeldestelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Anmeldestelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Anmeldestelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt[...]

08.02.2019 / Avis préalable d'ouverture de faillite (0000002281) : Télécharger PDF

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.