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28.02.2023 / (1005689198) : Télécharger PDF

ARKYO AG in Liquidation, in Herisau, CHE-112.812.689, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 92 vom 14.05.2021, Publ. 1005181066). Löschungsgrund: Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.

14.05.2021 / Changement de capital (1005181066) : Télécharger PDF

ARKYO AG in Liquidation, in Herisau, CHE-112.812.689, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 34 vom 18.02.2021, Publ. 1005104465). Aktien neu: 200 Namenaktien zu CHF 100.00 und 8'000 Namenaktien zu CHF 10.00 (Stimmrechtsaktien) [bisher: 200 Inhaberaktien zu CHF 100.00 und 8'000 Namenaktien zu CHF 10.00 (Stimmrechtsaktien)]. Die Inhaberaktien sind am 01.05.2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden; die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.

18.02.2021 / Changement de statut (1005104465) : Télécharger PDF

ARKYO AG in Liquidation, in Herisau, CHE-112.812.689, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 17 vom 26.01.2021, Publ. 1005083591). Das Konkursverfahren ist mit Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 09.02.2021 mangels Aktiven eingestellt worden.

18.02.2021 / Suspension de la procédure de faillite (0000021691) : Télécharger PDF

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. <br />Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG.

08.02.2021 / Avis préalable d'ouverture de faillite (0000012970) : Télécharger PDF

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.

01.02.2021 / Avis préalable d'ouverture de faillite (0000012853) : Télécharger PDF

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.