Publications FOSC
14.12.2023 / (1005909627) : Télécharger PDF
Marti und Baumgartner in Liquidation, in Bern, CHE-101.176.636, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 239 vom 08.12.2021, Publ. 1005351868). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Rechtseinheit in Anwendung von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.
08.12.2021 / Changement de statut (1005351868) : Télécharger PDF
Marti und Baumgartner in Liquidation, in Bern, CHE-101.176.636, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 225 vom 18.11.2021, Publ. 1005336670). Das Konkursverfahren ist mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 02.12.2021 mangels Aktiven eingestellt worden.
08.12.2021 / Suspension de la procédure de faillite (0000028789) : Télécharger PDF
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. <br />Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG.
18.11.2021 / Changement de statut (1005336670) : Télécharger PDF
Marti und Baumgartner, in Bern, CHE-101.176.636, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 186 vom 12.08.1988, S.3348). Firma neu: Marti und Baumgartner in Liquidation. Mit Entscheid des zuständigen Regionalgerichts vom 15.10.2021 wurde die Gesellschaft mit Wirkung ab 09.11.2021, 24.00 Uhr, gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
17.11.2021 / Avis préalable d'ouverture de faillite (0000018032) : Télécharger PDF
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.