SHAB-Publikationen
09.03.2026 / (1006590510) : Herunterladen PDF
Pentagate AG in Liquidation, in St. Gallen, CHE-101.683.442, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 214 vom 03.11.2022, Publ. 1005596814). Das Konkursverfahren wurde mit Entscheid der Konkursrichterin des Kreisgerichts St. Gallen vom 02.03.2026 als geschlossen erklärt. Die Rechtseinheit wird von Amtes wegen gelöscht.
06.03.2026 / Schluss des Konkursverfahrens (0000047921) : Herunterladen PDF
Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.
27.08.2025 / Kollokationsplan und Inventar (0000051610) : Herunterladen PDF
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
11.01.2023 / Konkurspublikation/Schuldenruf (0000030628) : Herunterladen PDF
Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt[...]
17.11.2022 / Vorläufige Konkursanzeige (0000025817) : Herunterladen PDF
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
03.11.2022 / Status-Änderung (1005596814) : Herunterladen PDF
Pentagate AG, in St. Gallen, CHE-101.683.442, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 4 vom 07.01.2021, Publ. 1005065811). Firma neu: Pentagate AG in Liquidation. Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben.]. Mit Entscheid vom 15.09.2022 hat der Einzelrichter des Kreisgerichts St. Gallen die Rechtseinheit gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.