SOGC Publications

18.05.2026 / (1006652822) : Download PDF

DrillCo Ltd. in liquidation, in Chur, CHE-303.327.048, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 14 vom 22.01.2026, Publ. 1006546917). Das Konkursverfahren wurde mit Entscheid des Einzelrichters SchKG des Regionalgerichts Plessur vom 11.05.2026 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird gemäss Art. 159a Abs. 1 lit. b HRegV von Amtes wegen gelöscht.

13.04.2026 / Schedule of claims and inventory (0000055918) : Download PDF

Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

22.01.2026 / Change of status, Change of capital (1006546917) : Download PDF

DrillCo Ltd., in Chur, CHE-303.327.048, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 75 vom 17.04.2019, Publ. 1004612835). Firma neu: DrillCo Ltd. in liquidation. Uebersetzungen der Firma neu: (DrillCo AG in Liquidation). Aktien neu: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 vinkulierte Namenaktien zu CHF 1'000.00]. Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist aufgehoben.]. Mit Entscheid vom 16.01.2026 hat der Einzelrichter SchKG des Regionalgerichts Plessur über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 16.01.2026, 15.15 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

20.01.2026 / Notification of bankruptcy proceedings/Call to creditors (0000054617) : Download PDF

Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt[...]

17.04.2019 / Other change (1004612835) : Download PDF

DrillCo Ltd., in Chur, CHE-303.327.048, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 53 vom 16.03.2017, Publ. 3407829). Gemäss Erklärung vom 08.04.2019 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: BDO AG (CHE-444.757.547), in Chur, Revisionsstelle.