SOGC Publications
23.07.2026 / Change of status (1006714238) : Download PDF
R. Scheuber AG, in Zürich, CHE-107.847.877, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 123 vom 30.06.2026, Publ. 1006691949). In Gutheissung der Beschwerde hat das Obergericht des Kantons Zürich mit Urteil vom 15.07.2026 das Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Zürich vom 09.06.2026, mit dem über die Gesellschaft der Konkurs eröffnet wurde, aufgehoben. [bisher: Mit Verfügung des Obergerichtes des Kantons Zürich vom 19.06.2026 ist der Beschwerde gegen das Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Zürich vom 09.06.2026 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt worden. Demnach wird die Eintragung betreffend Auflösung der Gesellschaft infolge Konkurses im Handelsregister gestrichen.]
30.06.2026 / Change of status (1006691949) : Download PDF
R. Scheuber AG in Liquidation, in Zürich, CHE-107.847.877, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 112 vom 15.06.2026, Publ. 1006676322). Firma neu: R. Scheuber AG. Mit Verfügung des Obergerichtes des Kantons Zürich vom 19.06.2026 ist der Beschwerde gegen das Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Zürich vom 09.06.2026 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt worden. Demnach wird die Eintragung betreffend Auflösung der Gesellschaft infolge Konkurses im Handelsregister gestrichen. [bisher: Mit Urteil vom 09.06.2026 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Zürich über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 09.06.2026, 14.00 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.]
15.06.2026 / Change of status (1006676322) : Download PDF
R. Scheuber AG, in Zürich, CHE-107.847.877, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 125 vom 02.07.2025, Publ. 1006372257). Firma neu: R. Scheuber AG in Liquidation. Mit Urteil vom 09.06.2026 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Zürich über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 09.06.2026, 14.00 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.
11.06.2026 / Prior notification of launch of bankruptcy proceedings (0000065750) : Download PDF
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.