SOGC Publications

10.06.2025 / (1006351154) : Download PDF

Van Hool SA in Liquidation, in Bern, CHE-101.681.851, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 124 vom 28.06.2024, Publ. 1006069764). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des zuständigen Einzelgerichts vom 03.06.2025 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

02.04.2025 / Schedule of claims and inventory (0000048419) : Download PDF

Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

31.07.2024 / Notification of bankruptcy proceedings/Call to creditors (0000042690) : Download PDF

Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt[...]

28.06.2024 / Change of status (1006069764) : Download PDF

Van Hool SA, in Bern, CHE-101.681.851, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 141 vom 23.07.2021, Publ. 1005256358). Firma neu: Van Hool SA in Liquidation. Mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 24.06.2024 wurde über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 24.06.2024, 10.00 Uhr, der Konkurs eröffnet.

26.06.2024 / Prior notification of launch of bankruptcy proceedings (0000039757) : Download PDF

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.