SOGC Publications

09.05.2025 / (1006328013) : Download PDF

FBMS AG in Liquidation, in Frauenfeld, CHE-402.645.380, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 244 vom 15.12.2023, Publ. 1005911542). Das Konkursverfahren wurde mit Entscheid des Bezirksgerichts Frauenfeld vom 02.05.2025 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

27.09.2024 / Schedule of claims and inventory (0000044398) : Download PDF

Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

15.12.2023 / Other change (1005911542) : Download PDF

FBMS AG in Liquidation, in Frauenfeld, CHE-402.645.380, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 198 vom 12.10.2023, Publ. 1005859296). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: BDO AG (CHE-386.245.531), in St. Gallen, Revisionsstelle.

12.10.2023 / Other change (1005859296) : Download PDF

FBMS AG in Liquidation, in Frauenfeld, CHE-402.645.380, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 165 vom 28.08.2023, Publ. 1005825084). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Krech, Carol, von St. Gallen, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, Liquidatorin, mit Einzelunterschrift.

22.09.2023 / Notification of bankruptcy proceedings/Call to creditors (0000035989) : Download PDF

Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt[...]